AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Band Music Nau Now
1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage und den Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Music Nau Now, vertreten durch Patrick Nau, [c/o IP-Management #8890Ludwig-Erhard-Str. 1820459 Hamburg], und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Music Nau Now hat diesen schriftlich zugestimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen von Music Nau Now werden auf Grundlage des individuellen Angebots ermittelt und sind für den Auftraggeber verbindlich, sobald ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist. Vorher erstellte Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich und können angepasst werden, wenn sich die Umstände ändern, insbesondere durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder durch zusätzliche Wünsche, die nach Vertragsschluss geäußert werden.
Sollten Leistungen durch unvorhergesehene Änderungen oder Verzögerungen während der Veranstaltung erforderlich werden, die nicht durch Music Nau Now verschuldet sind, so werden diese nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Hierzu gehören auch Kosten, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, wie z.B. Abgaben an Künstlersozialkasse (KSK), örtliche Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge oder Gebühren für die GEMA, welche vom Auftraggeber zu tragen sind.
Rechnungen von Music Nau Now sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Musicnaunow ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zur Deckung ihrer Aufwendungen ist Music Nau Now berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 15 % des vereinbarten Brutto-Endpreises zu verlangen. Diese Vorauszahlung wird auf das Gesamthonorar angerechnet.
3. Arbeitsbedingungen und Durchführung der Veranstaltung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort alle Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf der Performance von Music Nau Now gegeben sind. Dies umfasst die Bereitstellung des vereinbarten Platzes, ausreichende technische Infrastruktur (z.B. Stromanschlüsse, Bühne) sowie den ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten für das Personal von Music Nau Now, insbesondere für das Entladen und den Aufbau der Technik. Sollten Zufahrtsgenehmigungen, Parkausweise oder Eintrittskarten erforderlich sein, sind diese rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Zugang zum Veranstaltungsort erschwert oder verspätet erfolgen und dadurch der rechtzeitige Beginn der Veranstaltung oder der Auftritt von Music Nau Now beeinträchtigt werden, trägt der Auftraggeber hierfür die Verantwortung. Verzögerungen, die auf organisatorische oder logistische Mängel seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, können zusätzliche Kosten verursachen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Darüber hinaus sorgt der Auftraggeber dafür, dass den Musikern und Technikern von Music Nau Now während der Veranstaltung Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenlos zur Verfügung stehen. Falls ein externes Catering für die Veranstaltung organisiert wird, stellt der Auftraggeber sicher, dass die Verpflegung von Music Nau Now entsprechend berücksichtigt wird.
Die musikalische Darbietung und der Ablauf des Auftritts unterliegen der künstlerischen Freiheit von Music Nau Now. Die Musiker und Techniker von Music Nau Now sind nicht verpflichtet, kurzfristige künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder Dritter zu befolgen, sofern dies nicht vorab vertraglich vereinbart wurde.
4. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung von Music Nau Now für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Music Nau Now übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Einrichtungen, Geräte oder Räumlichkeiten entstehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Veranstaltung genutzten Räumlichkeiten und die technische Infrastruktur den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen und alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Music Nau Now haftet nicht für den Ausfall der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, unvorhersehbaren technischen Problemen oder anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Music Nau Now liegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um eine sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Schäden, die durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden, trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für Schäden an der technischen Ausstattung oder Instrumenten von Music Nau Now, die während der Veranstaltung auftreten.
5. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit Music Nau Now jederzeit zu kündigen. Im Falle einer Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu tragen. Zusätzlich gelten folgende Staffelungen für die Zahlung der vereinbarten Honorare:
•Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars
•Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 35 % des vereinbarten Honorars
•Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
•Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 65 % des vereinbarten Honorars
•Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars
•Rücktritt nach dem 10. Tag oder bei Nichtantritt: 90 % des vereinbarten Honorars
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Music Nau Now kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt. Darüber hinaus kann der Vertrag durch beide Parteien gekündigt werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien) erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird. In diesem Fall hat Music Nau Now Anspruch auf Ersatz der bis dahin entstandenen Kosten.
